COHAUSZ & FLORACK Patent und Rechtsanwälte PartG mbB
Anmeldung für Ansprechpartner →
← Zurück zur Startseite
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus
Verstöße gegen das Strafrecht →
Hier können Sie Verstöße, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden, melden. Beispiele:
Bestechung,
(Subventions-)Betrug,
Untreue,
Diebstahl/Unterschlagung,
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen,
Sexualdelikte (z. B. sexuelle Belästigung),
Umweltdelikte oder Umweltschädigungen (z. B. illegale Abfallentsorgung),
Steuerhinterziehung.
Verstöße gegen Bußgeldvorschriften →
Hier können Sie Verstöße, die mit Geldbußen geahndet werden und die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen, melden. Beispiele:
Datenschutzverstöße,
Verstöße gegen Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr (z. B.: Fahrerlaubnis und Führerschein, Fristen zur HU, SP und AU, Ladungssicherheit, Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrgut etc.),
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (z. B. Arbeitszeit- oder Mindestlohnverstöße),
Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung)
Sonstige Verstöße gem. § 2 HinSchG →
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis bei Verstößen gegen die sonstigen in § 2 HinSchG genannten Rechtsvorschriften einzureichen. Teilweise sind diese Vorschriften schon über die ersten beiden Kacheln abgedeckt. Meldungen können sich beispielsweise auf die folgenden Bereiche beziehen:
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
Umweltschutz,
öffentliche Gesundheit,
Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht.