COHAUSZ & FLORACK Patent und Rechtsanwälte PartG mbB
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Verstöße gegen das Strafrecht →
Hier können Sie Verstöße, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden, melden. Beispiele:
Bestechung,
(Subventions-)Betrug,
Untreue,
Diebstahl/Unterschlagung,
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen,
Sexualdelikte (z. B. sexuelle Belästigung),
Umweltdelikte oder Umweltschädigungen (z. B. illegale Abfallentsorgung),
Steuerhinterziehung.
Verstöße gegen Bußgeldvorschriften →
Hier können Sie Verstöße, die mit Geldbußen geahndet werden und die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen, melden. Beispiele:
Datenschutzverstöße,
Verstöße gegen Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr (z. B.: Fahrerlaubnis und Führerschein, Fristen zur HU, SP und AU, Ladungssicherheit, Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrgut etc.),
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (z. B. Arbeitszeit- oder Mindestlohnverstöße),
Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung)
Sonstige Verstöße gem. § 2 HinSchG →
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis bei Verstößen gegen die sonstigen in § 2 HinSchG genannten Rechtsvorschriften einzureichen. Teilweise sind diese Vorschriften schon über die ersten beiden Kacheln abgedeckt. Meldungen können sich beispielsweise auf die folgenden Bereiche beziehen:
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
Umweltschutz,
öffentliche Gesundheit,
Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht →
Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht in Deutschland umfassen Handlungen, die gegen die Berufspflichten eines Rechtsanwalts verstoßen. Diese Pflichten sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), in der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie in weiteren relevanten Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Zu den Hauptverstößen gehören:
Verletzung der Verschwiegenheitspflicht:
Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit über alle Informationen verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut wurden oder zugänglich gemacht worden sind. Die Weitergabe vertraulicher Informationen ohne Erlaubnis kann zu disziplinarischen Maßnahmen führen.
Interessenkonflikte:
Anwälte dürfen keine Mandate übernehmen, bei denen ein Interessenkonflikt besteht. Dies bedeutet, dass sie nicht die Interessen mehrerer Mandanten vertreten dürfen, wenn diese im Widerspruch zueinander stehen.
Ungebührliches Verhalten:
Dies umfasst ein breites Spektrum an Verhaltensweisen, wie zum Beispiel die Täuschung von Gerichten oder Parteien, unprofessionelles Verhalten gegenüber Kollegen oder das Verstoßen gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs.
Verstöße gegen Gebührenordnungen:
Die unberechtigte Berechnung von Gebühren oder die Nichtbeachtung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) stellt ebenfalls einen Verstoß dar.
Pflicht zur sachgemäßen Beratung und Vertretung:
Rechtsanwälte müssen ihre Mandanten nach bestem Wissen und Gewissen beraten und vertreten. Nachlässigkeit, mangelnde Sorgfalt oder Inkompetenz können als Verstöße gegen das Berufsrecht angesehen werden.
Verletzung der Fortbildungspflicht:
In einigen Jurisdiktionen sind Rechtsanwälte verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu bleiben. Die Vernachlässigung dieser Pflicht kann zu Sanktionen führen.
Versäumnis der Berichts- und Informationspflichten:
Anwälte müssen gegenüber ihren Mandanten, den Gerichten und gegebenenfalls der Rechtsanwaltskammer bestimmte Informationen rechtzeitig und vollständig weitergeben.